Kat hat geschrieben:Man will es jeweils von den Kindern (je nach ZuverlĂ€ssigkeit) abhĂ€ngig machen aber nicht grundsĂ€tzlich bei allen Kindern durchfĂŒhren. Haben die Kinder unterschiedliche Rechte?
Bei aller Betroffenheit, auch ĂŒber eine mangelnde Kooperationsbereitschaft von Einrichtung und TrĂ€ger, sollten Sie "den Ball flach halten". Es geht nicht um das Recht des Kindes, sondern darum, dass Sie sicher sein wollen, dass das gut gut aufgehoben ist. Dabei ist tatsĂ€chlich die Notwendigkeit differenziert zu betrachten (worauf auch andere Mitdiskutanten hingewiesen haben): Wie alt ist das Kind? Welche Erfahrungen wurden mit seiner ZuverlĂ€ssigkeit gemacht? Welche Gefahren oder Schwierigkeiten liegen auf dem Weg.....?
Um mal einen Extremfall zu zeichnen: Ein elfjÀhriges Kind, dessen SelbstÀndigkeitsentwicklung gefördert werden soll (insbes. weil es bald den Hort verlassen soll), kommt nicht mehr jeden Tag, sondern nur bei Interesse in den Hort und verbringt die anderen Tage zu Hause oder bei Freunden. Soll hier der Hort an jedem Tag anrufen, an dem das Kind nicht kommt? Doch wohl nicht.
Ein anderer Extremfall: Ein ZweitklĂ€ssler kommt jeden Tag in den Hort und die Eltern sind sehr zuverlĂ€ssig mit einer telefonischen Absage, falls er mal nicht kommen wird. Hier wĂŒrde ich als Vater erwarten, dass der Hort mich anruft, falls mein Sohn mal nicht erscheint.
Zwischen solchen Extremen liegt die gesamte RealitÀt! Insofern ist es gerade pÀdagogisch richtig und zeugt von pÀdagogischer Kompetenz, den Einzelfall zu betrachten, mit den Eltern zu besprechen und Vereinbarungen zu treffen.
GrundsĂ€tzliche, fĂŒr Alle gleiche Regelungen und Verfahrensweisen sind in der PĂ€dagogik (und hĂ€ufig auch sonst) kaum angemessen.
Sie fragen nach einem Verfahrensvorschlag: Ich schlage vor, dass jede Seite sich von ihren Grundsatzpositionen verabschiedet und im Interesse des Kindes, der Sicherheitserfordernisse und der SelbstÀndigkeitsförderung eine Verabredung getroffen wird.