Beitragvon dergolfer94 » 22.01.2018, 21:50
Hallo Birdkat,
Der Auslöser ist der ĂberprĂŒfungsantrag. Kommt im Ergebnis dabei raus, die Satzung ist grob fehlerhaft dann ist sie nichtig. Kommt dabei raus, dass alles in Ordnung ist (ist ja immerhin möglich) war es das, bzw man könnte wohl noch Klagen. Eine Satzung ist nicht gleich rechtswidrig weil Ă€hnliche Satzungen es sind. Schwieriger wird es dann nochmal bei freien TrĂ€gern.
Persönlich kann ich verstehen, wenn man Bauchschmerzen bei einer RĂŒckforderung hat, aber die Kommunen hatten mehr als 20 Jahre Zeit sich mit dem Thema zu beschĂ€ftigen und haben (unsere Kommune zumindest in den letzten 10 Jahren) vorsĂ€tzlich die BĂŒrgeranfragen ignoriert. Wenn dann BĂŒrger klagen, kommt sowas verrĂŒcktes wie Rathenow dabei raus.
Ich kann nur Empfehlen die einschlÀgigen Elterninitiativen zu kontaktieren. Es gibt sie auch in ihrer NÀhe, ganz bestimmt.
Schöne GrĂŒĂe